Kindeswohlgefährdung druch Richterin Dr. Schweizer 

Amtsgericht Schöneberg erläßt Beschluss Az: 86 F 65/25  Kontakt- / Annäherungsverbot

Februar 2025

Die Tochter nimmt wieder Kontakt zum Vater auf. Sie ruft ihn wärend einer auseinandersetzung mit der Mutter an und läßt ihn zuhören: 

Die Tochter weint. Die Mutter sagt zur Tochter: dein Vater ist ein Arschloch, er tzrägt keine Verantwotung, läßt dich im Stich und interesiert sich null für Dich.

Auf das Zeichen seiner Tochter reagiert der Vater und kommt über einen Messengerdienst mit der Tochter in eine Konversation.

Februar - Mai 2025

Vater und Tochter möchten sich wieder sehen. Die Mutter schiebt erst immer andere Termine als Grund gegen ein Treffen vor. Irgend wann kommt die Nachricht auf mehrere Termin Angebote des Vaters: "Die Mama möchte das nicht"

Dabei hat die Tochter mehrmals den Wunsch geäußert den vater an seinem Geburtstag (Ende Juni) zu sehen. Das er unbedingt zu Ihrere Theatervorstellung beid er sie eine Hauptrolle hat kommen soll. Die Vorstellungen sind vor den Sommerferien. In den Sommerferien möchte sie mit dem Vater in den Urlaub fahren. 

Ein sehr kurzes Wiedersehen

Der Vater beschließt auf das Kind zu zugehen um mit dem Kind zu besprechen ob er vor Gericht ziehen soll. Er wartet am Schulweg. auf dei Tochter und begleitet sie zur Schule (250m)

Die Tochter lächelt liebevoll den Vater an. Sie freut sich Ihn zu sehen, wirkt aber distanziert. Der Vater sagt zur Tochter: "Du wolltest mich doch treffen, mich sehen. hast Du mein Geburtstagsgeschenk an Dich bekommen? Die Tochter antwortet: " Ja, und die Kette, die dabei war trage ich." Sie laufen die letzten Meter schweigend. und verabschieden sich. 

Mutter beantragt Kontakt- und Anhäherungsverbot

Am 6.6.2025 geht die Mutter zum Amtsgericht Schöneberg. Der Vater währe ohne einwilligung der Tochter auf sie zugegangen. er habe die Mutter schlecht gemacht und das Kind unter Druck gesetzt. 

Am gleichen Tag erläßt Richterin Dr. Schweizer 2025 Az.: 86 F 65/25 per Beschluss ein Kontaktverbot ohne Anhörung des Vaters oder der Tochter. Sie agiert diametral gegen den Willen des Kindes. 

Tochter und Sohn erleben zum 4. mal, wie die Muttereinen Kontaktabruch zum Vater erwirkt, obwohl die Kinder zuvor den vater sehen wollten.

Der Vater informiert das Amtsgericht Schöneberg am 16.6. schriftlich mit Nachweisen das Amtsgericht Schönberg. Das Gericht reagliert nicht. 

Beide Kinder und der Vater sind durch die Jahrelange belastung der Mutter und das verhalten von Jugendamt und Amtsgericht psychisch geschädigt. Der Vater hat sich in Psychotherapeutsiche behandlung gegeben. Diue Tochter wird mit Psychopharmaka behandelt weil die Jahre lange Zwangsabnabelung durch die Mutter nicht mehr aus zu halten ist. 

Der Vater hatte sich 10Jahre lang teilweise mehr als die Mutter im die Kinder gekümmert. Bis das Jugendamt Schöneberg in Aktion kam.

Dies ist ein Typisches Beispiel, wie der Staat das Psychische Kindeswohl und Elternteile mißhandelt. Menschen reagieren mit Gewalt, Depressionen, Suiziden und anderen Straftaten darauf. Aus dem Grund der Staatlichen Psyschen Gewallt und der Mißhandlung erstattet 18.6.2025  der  Vater Strafanzeige gegen die Richterin und die Mutter.  

Wo kein Kläger ist ist findet auch kein verbrechen Staat.

Richter Bremer Beschluss vom 12.2.2025

Aktenzeichen 86 F 134/23

das Amtsgerich Schöneberg bezieht sich auf die Stellungnahme von Herrn Ames, welches den Vater ganz alleine dafür verantwortlichmacht, dass die kinder sich vom Vater abgewendet hätten. Richter Bremer ignoriert den Antrag des Vaters auf einen unabhängigen Gutachter der analisieren soll, warum sich die Kinder vom vater abgewendet haben. Der Richter vertuscht damit bewusst sein Fehlverhalten, seine Fehlentscheidungen. 

 

Der Richter hebt das Kontaktverbot auf. Der Vater darf wieder auf seine Kinder zugehen.

 

Das Jugendamt- Schöneberg-Tempelhof, welches trotz mehrmaliger Aufforderung des Vaters einen Begleiteten Umgang zu Organisieren blockierte stellt sich auf den Standpunkt: " Erst wenn der Vater aufhört an die öffentlichkeit zu gehen und seine Einstellung gegenüber dem Jugendamt ändert, würde es Tätig werden." 

In der Vergangenheit hat sich das Jugendamt in jedem Verhalten schädlich für die Beziehung  zwischen Vater und Kindern verhalten. Eine Blokade, die einem das Demokratische Grundrecht an die Öffentlichkeit zu gehen verletzt.

Familiengericht Schöneberg leistet Beihilfe zum Kindesentzug und unterstützt die Entfremdung der Kinder zum Vater

Dez 2023 -Sommer 2024 


Die Mutter hatte zum wiederholten mal (3. Kontaktabruch) über 6 Monate lang die Kinder vom Vater mit allen Mitteln fern gehalten und jegliche Kontaktaufnahmen des Vaters mit den Kindern unterbunden. Grund war, Herrn Richter Bremer beizubehalten.

 

Der Vater hatte schriftlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter eingereicht. Der Vater verhandelte 6 Monate lang mit der Rechtsanwältin der Mutter ohne jegliches Ergebnisse. Als der Vater nach 6 Monaten aktiv auf die Kinder zugegangen ist. Bezichtigte die Mutter Frau Gerkrath den Vater, sie über die Haussprechanlage mit dem Leben bedroht zu haben. Prompt kam der Beschluss vom Schönberger Amtsgericht, dass der Vater sich 6 Monate nicht den Kindern und deren Wohnort nähern darf. Eine Kontaktaufnahme durch den Vater wird mit 25.000,- € bestraft. Der Vater widersprach umgehend. Damit steht Aussage gegen Aussage. Und beantragte per Eilverfahren eine Wochenendregelung. Das Eilverfahren wurde vonseiten des Gerichts ignoriert. Der Vater erhielt vom Gericht keine Reaktion.

 

Das Gericht setzte stattdessen eine Verhandlung in 2 Monaten an. In der Verhandlung ging der Richter nicht auf den Tatbestand des Kindesentzugs, der Verleumdung und der Vortäuschung einer Straftat durch die Mutter ein. Dafür wären die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig. Das Gericht würde dies berücksichtigen, falls es relevant wäre. Übersetzt heißt dies, es wird aber nicht berücksichtigt, eine für eine Klärung bin ich nicht zuständig.

Die Polizei und die Berliner Staatsanwaltschaft läßt die Akten unbearbeitet. Und verstößt damit gegen eine verordnung des Berliner Senats. Der Berliner Senat hat eine Verordnung ausgesprochen, dass, wenn in einem Fall Kinder von einem Elternteil fern gehalten werden, eine Klärung innerhalb von 4 Wochen stattfinden soll. Dem kam auch das Amtgericht Schöneberg nicht nach. 

Die beiden Kinder, 9 und 12 Jahre, wurden durch den Richter kurz vor der letzten Verhandlung angehört. Alle Beteiligten geben zu Protokoll, dass die Kinder enorm belastet sind. Der Sohn kann bei seinen Aussagen keinen Blickkontakt halten, beziehungsweise  gar kein Blickkontakt kommt zustande. Die Kinder geben als Aussage 1 zu 1 die Sichtweise der Mutter wieder. Höchstwahrscheinlich aus Gründen der Loyalität zur Mutter. Die Kinder sind ja schließlich seit 8 Monaten von der Mutter abhängig und hatten keinen Kontakt zum Vater gehabt. 

Der Vater hatte versuchte die Kinder auf mehreren Wegen dazu zu bewegen, dass, wenn Sie Ihren Vater sehen wollen, Sie dieses auch kommunizieren müssen. Der Vater wollte damit das Selbstbewusstsein der Kinder gegenüber der Mutter bestärken. Dies wird ihm negativ ausgelegt. Er würde damit die Kinder unter Druck setzen und gegen die Mutter aufbringen. Deswegen beschloss Richter Bremer, dass die Kinder den Vater nur innerhalb eines begleiteten Umgangs treffen dürfen.

Die Kinder sagen aus, dass die Mutter keine Schuld hat, warum sie ihren Vater nicht sehen dürfen. Damit hetzt die Mutter die Kinder gegen den Vater auf. Beim vorlesen wird der Vater vom Richter, Jugendamt (Frau Charalampidou) und Gerichtlichem Beistrand (Herrn Ammes)der Kinder mit vorwurfsvollem dem Blick angesehen. Schauen Sie mal was Sie angerichtet haben.

An der dieser Stelle ist zu Wiederholen, dass die Mutter den Umgang zum Vater abgebrochen hat und jegliche Kontaktaufnahme des Vaters nach allen Möglichkeiten unterbunden wurde. Sie setzt den Kontakt wiederohlt als Waffe gegen den Vater ein um ihre Interessen durch zu setzten. 

Dies wird sogar von gerichtlicher Seite bestätigt und anerkannt.

Herr Richter Bremer geht nicht gegen die Schädigung der Väterlichen Beziehung durch die Mutter vor. Der Vater weißt darauf auf eine gestörte Narzistische Persönlichkeitsstörung der Mutter hin. Was er zur Beginn der Verhandlung schriftlich eingereicht hat. Er beantragt das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsrecht der Kinder ein. Er beantrag der Mutter ein 2 Wöchiges Besuchsrecht ein zu räumen.

Richter Bremer erläßt folgenden Beschluss:

Der Vater soll durch das Jugendamt begleiteten Umgang zu den Kindern erhalten. Die Mutter erhält das Sorgerecht. 

Der Vater beantragt daraufhin beim Jugendamt begleiteten Umgang. Das Jugendamt Schöneberg reagiert nicht! 

 

September 2024

Der vater Stellt einen Antrag auf begleiteten Umgang beim Jugendamt. Die bearbeiterin Frau Charalompidoue und Ihre Vorgesetzte Frau Oswald das Jugendamt Schöneberg ignorieren den Vater. er erhält keine Antwort auf seine Anfragen. Ein verhalten das dem Vater seid Jahren aushalten muss.   

Der Beistand der Kinder Urlich Ames setzt den Vater mit den Worten unter Druck seine Geschichte nicht öffentlich zu machen und droht damit das der Vater seine Kinder jemals sehen darf. 

 Der Vater hatte Recht, als er seinen Kindern erzählt hat, das Sie irgendwann Ihren Vater verlieren würden.

Der Täger des Jugendamtes Kompetenz Jugend - leistet Beihilfe zum brechen des Kindeswillen.

Das Jugenbdamt Schöneberg setzt mit hilfe des Trägers Kompetenz Jugend eine Familienhelferin im Haushalt der Mutter ein. Die Familienhelferin Frau Popppenberg ist eine Kurz vor der Rente stehende Psychologisch geschulte Kindertherapeutin. 

Die Psychologin gab vor Gericht schon mal an, dass die Kinder sich nicht Hilfesuchend an sie gewandt haben um Kontakt zum Vater haben zu können. Der Vater sagte damals aus, Dass seine Tochter im am telefon erzählt habe, dass Sie sich mehrmals an die Familienhelferin gewandt hat und sie Ihren Vater sehen wolle. Die Kinder wurden damals nicht durch den Richter Herrn Bremer und Verfahrensbeistand Her Ames hierzu befragt. Das Berliner Kammergericht hebte aus diesem grund den Beschluss des Amtsgericht Schöneberg wieder auf.  

In der nachfolgenden Verhandlung bewies der Vater wie die Kinder Ihm kontakt suchten und die Mutter sich gegen jeden Kontaktaufbau stellte und versichte diesen zu verhindern.

Die Familienhelferin Frau Poppenberg betreute die Kinder Trotz protest des Vaters weiter. Sie übte weiterhin Psychologische Gewalt gegen die Kinder aus, indem Sie den Willen der Kinder brach Ihren Vater sehen zu wollen. 

Der Vater stellte irgendwann Strafanzeige.

Nach der Gesetzgebung handelt jemand Strafrechtlich als Täter wenn er psychologische Gewalt ausübt um den Kindeswillen zu brechen. Psychologische Gewalt kann auch nur mit Worten vollzogen werden. Dies nennt man umgangssprachlich Manipulation. 

Aktenzeichen der Strafanzeige: 

240711-0019-i00005

Ich reiche hiermit eine Strafantrag gegen die Familienhelferin Aysegül Poppenberg vom Träger Kompetenz Jugend, Kurfürstenstraße79, 10787 Berlin wegen Beihilfe zur Emotionalen Erpressung ein.

§27 StGB, §240 StGB, § 253 StGB § 1632 BGB § 1684 Abs. 4 S 2 BGB

Im Familienstreit am Amtsgericht Schöneberg 86 F 70/23 versucht die Mutter den Vater derzeitig mit Kindesentzug (Kontaktsperre zwischen Kinder und Vater) den Vater Emotional zu einem Vergleich zu zwingen. Dieser vergleich entspricht weder dem Kindesinteressen als auch den Interessen des Vaters. Der Richter Herr Bremer, ließ den Vater nicht ausreichend die Situation erklären und stellte sich damit hinter die Mutter. Daraufhin habe ich Rechtsmittel wegen Befangenheit des Richters eingelegt. Dieser hat mich innerhalb der Gerichtsverhandlung mit den Worten“ Entweder nehmen Sie den Donnerstag, oder Sie bekommen keinen Wochentag mit den Kindern“ Psychisch unter Druck gesetzt um diesen Vergleich ein zu gehen.

Damit die Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden, hatte ich um einen Termin mit meinen Kindern gebeten. Dieser fand am 13.12.2023 um 15 Uhr innerhalb der Räumlichkeiten von Kompetenz Jugend statt. Innerhalb dieser Gesprächsrunde Animierte die Familienhelferin Frau Poppenberg die Kinder dazu sich der Mütterlichen Umgangsverweigerung zum Vater zu beugen. In dem Sie den Kindern folgende Geschichte dazu erzählte.

„Wenn mich jemand fragt, ob ich seinen Rucksack einen 1 km tragen kann, obwohl ich das nicht will, würde ich Ihm sogar anbieten diesen 2 km lang zu tragen. Damit würde ich Ihm zeigen, dass ich wesentlich stärker bin als er.“

Die Familienhelferin beeinflusst damit die Kinder die Umgangsunterbrechung aufrecht zu erhalten und unterstützt somit bewusst die Emotionale Erpressung gegen den Vater.

Zusätzlich bemühte sich die Familienhelferin Fr. Poppenberg die Beziehung zwischen Kindern und Vater zu schädigen. Sie forderte meine Tochter erneut auf mir zu sagen wie sie sich gefühlt habe, als ich Sie ende Februar 2023 bei der Mutter vom Vater abgeliefert wurde. Frau Poppenberg reißt damit Emotionale alte Wunden auf, die mit den Kindern schon geklärt wurden, um die Kinder gegen den Vater zu stellen.
Dieser Termin war nur dazu da die Kinder über Ihre Rechte in der aktuellen Familiensituation auf zu klären. Um eine Therapeutische Aufarbeitung der Vergangenheit wurde nicht gebeten. Sie hätte mich vorher dazu befragen müssen, ob ich Sie als Familientherapeutin akzeptiere und einem familientherapeutischen Gespräch zustimme.
Auch bei meinen Sohn Oscar probierte Sie die Beziehung zum Vater zu schädigen. Sie befragte den Vater vor den Kindern, ob Sie Oscar (zu diesem Zeitpunkt 9 Jahre alt) ein Komputerspiel ab 12 Jahre zu weihnachten schenken dürfe. Hätte ich vor Oscar nein gesagt, wäre ich derjenige gewesen, der Ihm verbietet dieses Spiel zu spielen. Eine kleine, aber in dieser Situation schwerwiegende Schädigung der Väterlichen Beziehung. Da Oscar damit emotionalverärgert gegen den Vater gewesen wäre.
Frau Poppenberg hätte mich jederzeit persönlich kontaktieren können um mich zu fragen, ob Sie Oscar das Computerspiel schenken dürfe. Anstatt dessen benutzt Sie Oscar erst als Brieftaube und läßt Ihn am 6.12.2023 innerhalb einer Stunde 3 mal bei mir anrufen, um zu fragen, ob sie ihm dieses Spiel schenken dürfe. Siehe Anlage 1 danach befragt Sie mich in Anwesenheit vor Oscar am 13.12.2023.

Frau Poppenberg stellt sich hiermit hinter die Mutter, die bereits zum dritten mal die Kinder vom Vater fern hält und damit Kinder in Konflikte der Eltern involviert. Ist ist Ausreichend belegt und Aktenkundig, dass die Kinder sich einen Kontakt zum Vater in jeglicher Form wünschen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Zitat: "Die Zwangseinwirkung war nur psychischer Natur"

Dezember 
2023

April 2023

Wie das Amtsgericht Schöneberg das eigene Fehlverhalten vertuscht. 

2023 gab es in diesem Fall schon mal eine extreme Zuspitzung, welche durch Richter Bremer auf die Spitze getrieben hat. Der Vater hatte diesmal während einer Familientherapie seine Umgänge mit den Kindern eingeschränkt. Grund war die massive Ablehnung der Kinder zum Vater sowie pädagogische Fehler der Mutter, welche bis in den Haushalt des Vaters übersprangen. Der Vater war damit überfordert. 

Die Mutter brach daraufhin die Gerichtlich vereinbarte Familientherapie ab, welche die Kinder aus dem Loyalitätskonflikt nehmen sollte. Sie unterband jeglichen Kontakt zum Vater, sodass dieser sich mit seinen Kindern heimlich treffen musste. Die Wut des Vaters darüber brachte ihn dazu, der Mutter zu drohen, wenn sie weiterhin jeglichen Kontakt zum Vater unterbindet. Die Mutter stellte einen Antrag wegen häuslicher Gewalt an das Gericht. Richter Bremer setzte einen Beschluss über ein Kontaktverbot zum Vater auf. Dieser kann natürlich auch als berechtigt angesehen werden. Die Ursache dieser Drohung lag allerdings daran, dass die Kinder Kontakt zum Vater suchten und die Mutter den Kontakt unterband. Das problerm wurde damit also verschärft. Die Macht der Mutter über die Kinder zu bestimmen wurde ausgebaut. Der Wille der Kinder den Vater zu sehen und dies zu äussern wurde gebrochen. Also eine weitere Schädigung der väterlichen Beziehung durch Herrn Richter Bremer. 

Der Vater stellte daraufhin einen Eilantrag auf die Bestimmung des alleinigen Aufenthaltsrechtes der Kinder  per FAX ans Gericht. 2 Stunden nach dem ersten FAX ergänzte der Vater seinen Eilantrag mit den Worten: „Damit die Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt pflegen können.“

Richter Bremer lehnte diesen Eilantrag ab, mit der Begründung: „Der Vater wolle der Mutter die Kinder entziehen.“ In der nachfolgenden Aufarbeitung war das 2. FAX aus dem Grund nicht zustellbar, dass der Richter schon ein neues Aktenzeichen angelegt hatte. Das zweite FAX hatte allerdings das gleiche Aktenzeichen wie das vorherige und hätte damit dem gleichen Richter (BREMER) vorgelegt werden müssen. 

Am Ende hinterläßt der Staat nur Schmerz und verbrannte Erde bei Kindern und Eltern. Deutschland Traumatisiert Trennenungsfamilien und übernimmt keine Verantwortung über das eigene handeln!
 

Dieser Fall ist beispielgeben, wie Kindern der eigene Vater geraubtr wird. In deutschland landen pro Jahr 300.000 Trennungsfälle vor Gericht 25 % enden ohne Erfolg beide Elternteile zu erhalten. 

Bei 75 % unterwirft sich der Vater seiner Rolle als Ernährer und unterstützer der Mutter und legt jegliches Mitspracherecht in der Erziehung ab.  Deutschland zwingt Männer / Väter damit in ein Mittelalterliches Rollenspiel bei der die Machtverhältnisse ganz klar bei der Frau (der Mutter) liegen.  Mütter haben immer noch das Recht echte Väter zu ersetzen. Denn Gerichte entscheiden, wie Herr Bremer in diesem Fall meißt nur imm Sinne der Mutter. Was bedeutet: "Sie haben nur Kontakt zu Ihren Kindern, wenn die Mutter zustimmt." 

Auch wenn der Vater, wie hier 10 Jahre lang zu vor eine gleichberechtigte 50 / 50 Betreuung und Erziehung zuvor gelebt hat; 7 Monate Elternzeit bei beiden Kindern genommen hat. 

 

Aktenzeichen der Verfahren am Amtsgericht Schöneberg sowie am Kammergericht Berlin, sowie Strafanzeigen. Die belegen wie schrittweise der Vater aus dem Leben der Kinder entfernt worden ist und aus welchen Gründen. 
 

Strafanzeige wegen unerlaubten Bezug von Unterhaltszahlungen vom Jugendamtes an die Mutter 

Polizeiliches Aktenzeichen '240711-0042-i00010' vom 30.9.2021

Schriftliche Nachweise Sowie die Aussage der Mutter in der Ersten Verhandlung am Amtsgericht Schöneberg bestäztigen dies. Die Staatsanwaltschaft Berlinhat bis heute auf die Strafanzeige nbicht reagiert. 

Aktenzeichen des Amtsgerichts Schöneberg 

86 F18/22

86 F65/23

86 F66/23

86 F67/23

86 F70/23

86 F134/23

86 F 146/23

110b AR 27/23

110b AR 26/23

86 F 1/24

86 F 14/24

86 F5005/24

110b AR 5011/24

Aktenzeichen vom Kammergericht Berlin 

17 UF 128/23

13 WF 11/24

13 WF 103/24

13 WF 104/24

Aktenzeichen der Unterhaltsicherungsbehörde vom Jugendamt Tempelhof Schöneberg

1. Kind  JugUE 4-07-UV-S-000722 zuständig Frau Koch

2. Kind JugUE 4-07-UV-S-000723 zuständig Frau Koch

Unterhaltsforderungen gegen den Vater durch die Rechtsabteilung des Jugendamtes Tempelhof Schöneberg

RA 6 - 160/24 S38 zuständig Frau Seiler Warmuth


Kinder die einen Elternteil verlieren, oder ohne einen Elternteil aufwachsen haben lebenslange "Psychische Schäden" und verursachen dadurch dem Staat enorme Kosten.
Darunter zählen auch Kinder die mit einer Stiefmutter oder einem Stiefvater aufgewachen sind. Echte Elternteile sind nicht durch andere Personen ersetzbar!

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Sie erleiden 14 mal mehr sexuellen und psychischen Missbrauch 

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3/4 der Drogenabhängigen und auf der Straße lebenden Personen sind nur mit einem Elternteil aufgewachsen.

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90 % der Schulabbrecher haben einen Elternteil verloren.

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Sie sind die größte Gruppe derjenigen, die an Depressionen leiden und  Suizid begehen 

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Entfremdeten Elternteile leiden an Depressionen, dadurch Leistungsunfähiger im Job und ziehen sich sozial zurück. Müssen Psychologisch betreut werden und begehen im Kampf um Ihre Kinder Straftaten wie Häusliche Gewalt oder Gewalt gegen Frauen. 

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Wer GEWALT und MISSBRAUCH verhindern will, der muss sich für eine Gleichberechtigung im Sorge- und Umgangsrecht einsetzen. Der darf den Kindeswillen nicht systhematisch brechen.  

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Die Bundesrepublik Deutschland verhält sich nach eigener widersprüchlich nach der eigenen Gesetzeslage indem Kinder von einem Elternteil fern gehalten werden, ohne eine Prüfung der Vorwürfe zu vollziehen.  Sie agiert damit vorschnell und trägt die volle Verantwortung über das Verbrechen der Kindes Entfremdung. 
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Jedes Entfremdete Kind und entfremdeter Elternteil hat ein RECHT auf Wiedergutmachung und Schadensersatz. 
 

Dieses hier ist kein Einzelfall. Wir können nur gemeinsam für Veränderungen sorgen. Indem WIR diese Missstände in die öffentliche Diskussion bringen und den Gesetzgeber (die Politiker) auffordern, etwas zu ändern. Dieses erreichen wir nur mit der Gleichstellung beider Elternteile Beider Geschlechter in der Erziehung. Die Veröffentlichung und Bekanntmachung der laufenden und vergangenen Entfremdungen durch den Staat kosten Geld. Dafür müssen Webseiten, Werbung, Social Media, sonstige Aktionen betrieben werden.  Beteiligen Sie sich mit einer Spende! 

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Kontakt

E-mail: kontakt@trennungs-familien-konflikt.de

Anschrift: Gustav Adolf Straße 24a, 13086 Berlin 

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